ALLGEMEINE CAMP-INFORMATIONEN
Der Verein Salzburg Ducks veranstaltet ein Kinder Sommer Camp.
Das Camp wird an der Sportanlage „Ducks Pond“ Josef-Brandstätter-Straße 10, 5020 Salzburg stattfinden.
Camp Verantwortlicher:
Francesco Lanzani +436763563511
Ankunft von 7:30 bis 8:30
Beginn der Aktivitäten: 8:30 ca. – Ende: 13 bzw. 16 Uhr – Freitag bis 13 Uhr
Betreuung: Die Teilnehmer genießen, über die Dauer des Kinder Sport Camps,
täglich von Campbeginn bis nach der letzten Trainingseinheit eine komplette
Betreuung durch unser Betreuerteam. Für die An- und Abreise muss selbst gesorgt
werden.
Verpflegung je Camp-Tag: je eine Kind- und sportgerechte Jause (Obst-Gemüse) und Mittagsessen. Für Snacks, Müsliriegel, Isogetränke, usw. muss selbst gesorgt werden.
Training: Es finden jeden Tag mehrere Trainingseinheiten unter der Leitung unserer Trainer statt. Inhalte der Trainingseinheiten sind unterschiedliche Sportarten.
BEKLEIDUNG / AUSRÜSTUNG
Es sind bitte folgende Bekleidung mitzubringen:
Trainingsanzug, Sportschuhe, kurze Hose, T-Shirt
Sonnencreme auch bitte immer dabeihaben.
Für Inlineskaten wird einen Fahrradhelm benötigt, sowie die eigenen Inlineskates mitzubringen (sofern vorhanden).
TEILNEHMER
Das teilnehmende Kind muss gesund und sportlich voll belastbar sein. Es nimmt eigenverantwortlich am Training teil. Allergien und andere gesundheitliche Probleme sind uns vom Erziehungsberechtigten vor Beginn des Camps mitzuteilen. Den Anweisungen unserer Betreuer und Trainer ist Folge zu leisten.
Durch die Anmeldung stimmen Sie zu, dass Ihr Kind gefilmt und fotografiert wird.
Sie stimmen auch zu, dass das gesamte erfasste Material von uns auf Social Media Kanäle der Salzburg Ducks insbesondere auf kindersportcamps.at verwendet werden darf.
KRANKEN-, HAFTPFLICHT- UND UNFALLVERSICHERUNG
Mit der Anmeldung wird bestätigt, dass der Teilnehmer körperlich gesund und sportlich voll belastbar ist sowie keine ansteckenden Krankheiten hat. Es besteht eine Informationspflicht für die Einnahme von Medikamenten und wenn der Teilnehmer bestimmte Übungen nicht ausführen darf. Verletzungen sowie der Weg zum Trainingsort und retour sind durch die jeweilige Versicherung des Erziehungsberechtigten abgesichert.
Die Teilnehmer müssen über den Erziehungsberechtigten kranken- und haftpflichtversichert sein. Der Abschluss einer Unfallversicherung wird empfohlen. Die Salzburg Ducks übernehmen für den Verlust von Wertsachen keine Haftung.
AUSSCHLUSS
Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Anordnungen der Trainer/ Betreuer des Camps Folge zu leisten. Die Verantwortlichen der Salzburg Ducks bzw. des Sport Camps behalten sich das Recht vor, Teilnehmer bei wiederholter, grober Nichtbeachtung der Anordnungen von der Veranstaltung auszuschließen.
Der Erziehungsberechtigte ist dann verpflichtet, den Teilnehmer nach vorheriger Benachrichtigung schnellstmöglich vom Ort des Camps abzuholen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr besteht in diesem Fall nicht.
ABSAGE UND RÜCKERSTATTUNGEN
Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten haben das Recht, die Teilnahme ihres Kindes am Camp jederzeit schriftlich zu kündigen oder abzusagen.
Im Falle einer Absage der Teilnahme durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten wird eine Rückerstattung der Camp-Gebühren gemäß den festgelegten Stornierungsbedingungen gewährt. Diese Bedingungen werden vorab schriftlich vereinbart und beinhalten möglicherweise eine Stornierungsgebühr.
Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten verpflichten sich, die Absage der Teilnahme unverzüglich schriftlich mitzuteilen und dabei den Grund für die Absage anzugeben.
Die Camp-Veranstalter behalten sich das Recht vor, das Camp abzusagen oder zu verschieben, falls unvorhergesehene Umstände und /oder höhere Gewalt (z. B. sehr schlechte Wetterbedingungen, unzureichende Teilnehmerzahl, Pandemie, etc.) eintreten. In einem solchen Fall werden die bereits gezahlten Camp-Gebühren vollständig zurückerstattet.
Jegliche bereits bereitgestellte Dokumentation, Gesundheitsformulare oder andere Unterlagen werden nach der Absage der Teilnahme umgehend an die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zurückgegeben oder vernichtet werden, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
STORNOGEBÜHREN
Im Falle einer Stornierung der Teilnahme am Camp durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten gelten folgende Stornogebühren:
a. Bei einer Stornierung, die mehr als 14 Tage vor dem Camp-Beginn erfolgt, wird eine vollständige Rückerstattung der Camp-Gebühren abzüglich einer Verwaltungsgebühr gewährt (€20/Kind).
b. Bei einer Stornierung, die weniger als 14 Tage, aber mehr als 2 Tage vor dem Camp-Beginn erfolgt, wird eine Rückerstattung von 50% der Camp-Gebühren gewährt.
c. Bei einer Stornierung, die 2 Tage oder weniger vor dem Camp-Beginn erfolgt oder im Falle einer vorzeitigen Abreise des Kindes während des Camps, erfolgt keine Rückerstattung der Camp-Gebühren.
Die Stornogebühren dienen dazu, die bereits getätigten Vorbereitungen, Reservierungen und Kosten für das Camp zu decken, die nicht erstattungsfähig sind.
Die Stornierung der Teilnahme am Kinder-Camp muss schriftlich durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten erfolgen und rechtzeitig vor dem Camp-Beginn eingehen, um für eine Rückerstattung in Betracht zu kommen.
Die Stornogebühren sind unabhängig von den tatsächlichen Gründen für die Stornierung der Teilnahme am Kinder-Camp durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zu entrichten.
Die Rückerstattung der Camp-Gebühren erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist nach der Stornierung auf das angegebene Konto der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
RÜCKERSTATTUNG BEI KRANKHEIT WÄHREND DES KINDER-CAMPS
Falls das Kind während des Kinder-Camps aufgrund von Krankheit oder Verletzung für mehr als 2 aufeinanderfolgende Tage nicht am Camp teilnehmen kann, wird eine einteilige Rückerstattung der Camp-Gebühren gewährt.
Um Anspruch auf die Rückerstattung zu haben, müssen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten unverzüglich die Camp-Veranstalter über die Krankheit oder Verletzung des Kindes informieren und entsprechende ärztliche Unterlagen zur Verfügung stellen.
Die Rückerstattung bei Krankheit während des Kinder-Camps gilt nur für die Tage, an denen das Kind aufgrund der Krankheit oder Verletzung nicht am Camp teilnehmen kann und umfasst nicht den Zeitraum vor oder nach der Krankheit.
Die Entscheidung über die Gewährung der Rückerstattung liegt im Ermessen der Camp-Veranstalter und kann von zusätzlichen Bedingungen abhängen, die vorab schriftlich vereinbart wurden.
Die Rückerstattung erfolgt in angemessener Frist nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen und Informationen auf das angegebene Konto der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
Jegliche bereits erbrachten Leistungen oder Kosten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme des Kindes am Camp stehen und nicht erstattungsfähig sind (z. B. Verpflegungskosten, Materialkosten), werden von der Rückerstattung abgezogen.